Collection
-AGB
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-Home > AGB > Nichtinanspruchnahme

 

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der RV als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der RV für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der RV verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rück-beförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rück-beförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
 
 
Copyright © 2004 by SmileDesign