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-Home > AGB > Rücktritt durch RV

 
6. Rücktritt u. Kündigung durch den RV
Der RV kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
6.1.

Ohne Einhalten einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung des RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist. Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt nicht. Die Rückreise erfolgt auf Kosten der Eltern. Durch die vorzeitige Rückreise anfallende Zusatzkosten sind durch die Eltern zu tragen.

6.2.
Bis 3 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung/Bestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
6.3.
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den RV deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstaler im Falle der Durchführung der Reise ent-stehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde.
 
 
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