Mit Vertragsabschluss kann eine Anzahlung bis zur Höhe von zehn von Hundert des Reisepreises, mindestens 100,- €, höchstens jedoch 250,- € pro Person gefordert werden. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.2.
Die Restzahlung erfolgt 3 Wochen vor Abreise, wenn nichtausdrücklich in der Reisebestätigung ein anderer Zahlungstermin genanntwurde.
Kundenvorauszahlungen werden mit dem Sicherungsschein im Sinne § 651 KAbs. 3 BGB abgesichert.