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2. Bezahlung
2.1.

Mit Vertragsabschluss kann eine Anzahlung bis zur Höhe von zehn von Hundert des Reisepreises, mindestens 100,- €, höchstens jedoch 250,- € pro Person gefordert werden. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

2.2.
Die Restzahlung erfolgt 3 Wochen vor Abreise, wenn nichtausdrücklich in der Reisebestätigung ein anderer Zahlungstermin genanntwurde.
Kundenvorauszahlungen werden mit dem Sicherungsschein im Sinne § 651 KAbs. 3 BGB abgesichert.
 
 
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