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10. Abhilfe
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| Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der RV kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der RV kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. |
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